Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Grundlage und Voraussetzung für eine Wertsteigerung von Immobilien sind oftmals geänderte baurechtliche Randbedingungen, ein verändertes Bauplanungsrecht oder eine optimierte Baugenehmigung.
Bei Betrachtung der vorhandenen baurechtlichen Randbedingungen und nach ersten Gesprächen mit den zuständigen Behörden kommt man oft zu der Erkenntnis, dass am vorhandenen Zustand nichts zu ändern ist und vor allem die eigenen (wirtschaftlich attraktiveren) Entwicklungsideen nicht umsetzbar sind. An dieser Stelle beginnt dann die eigentliche Projektentwicklung. Denn durch innovative Ideen, gute Kontakte zu Politik und Verwaltung und auch durch ein ausgeprägtes Maß an Beharrlichkeit lässt sich dann häufig doch noch vieles optimieren.
Nutzen Sie unsere deutschlandweiten, zahlreichen Kontakte und Beziehungen und unsere Fachkompetenz, um die Entwicklungsziele für Ihre Immobilie umzusetzen und den Wert Ihres Objektes oder Ihres Portfolios signifikant zu steigern.
Wir machen Ihnen gerne ein attraktives Angebot für unsere Leistungen, selbstverständlich auch teilweise oder komplett auf Erfolgsbasis.